Das Bildrecht in der digitalen Zeit

«Keine Einwilligung, kein Foto!» titelt der «Beobachter» in einem Artikel vom März 2017 über das aktuelle Bild- und Gesichtsrecht. Wir alle wissen, dass niemand ein Foto oder ein Porträt einer Person ohne deren Einverständnis veröffentlichen darf. Dennoch bröckelt dieser Grundsatz im digitalen Zeitalter, wo täglich zwei Milliarden Fotos auf soziale Medien wie Facebook, Instagram, LinkedIn, Snapchat oder X hochgeladen werden. 

Der Journalist Daniel Leiser geht im «Beobachter»-Artikel der brisanten Frage nach: «Was ist erlaubt, was nicht?». Zusammenfassend gelten diese Grundsätze:

Persönlichkeitsrecht von Kindern: Eltern entscheiden für sich und ihre Kinder, was veröffentlicht werden darf – von Facebook bis zur Vereins-Website. Ab etwa 14 Jahren gilt ein Kind als ausreichend urteilsfähig und darf/soll selber entscheiden.

Bildrecht für Vereine: Du allein entscheidest, ob ein Bild von dir veröffentlicht werden darf. Diese Einwilligung kannst du bei Bedarf jederzeit wieder rückgängig machen. Falls eine nachträglich zurückgezogene Zustimmung einer Institution finanziellen Schaden bringt, musst du allenfalls für den Schaden aufkommen.

Bilder auf Facebook oder in den Medien: Veröffentlichen Private oder Medien ohne deine Einwilligung ein Bild mit deinem Gesicht – sei es online oder gedruckt –  kannst du verlangen, dass dieses Bild unverzüglich entfernt wird. Bei Medien kannst du sogar Schadenersatz verlangen, wenn du den Schaden mithilfe eines Anwalts beziffern kannst. Könnt ihr euch nicht einigen, hilft der örtliche Friedensrichter oder die regionale Schlichtungsbehörde weiter.

Aufnahmen im öffentlichen Raum: Wirst du während einer Meinungskundgebung fotografiert, suchst du offensichtlich die Aufmerksamkeit der Bevölkerung und gibst stillschweigend die Einwilligung zur Verbreitung von Bildern in diesem Kontext. Medien – oder auch du als fotografierende Person – dürfen solche Bilder ohne ausdrückliche Bewilligung der einzelnen Personen verwenden.

Übrigens: Alle Bilder, die wir in unserem Blog der ganzen Welt zugänglich machen, wurden von der Kursleitung oder von den Teilnehmer:innen gemacht. Sowohl die Fotograf:innen als auch die Models haben schriftlich das Einverständnis zur Verwendung ihrer Bilder in diesem Rahmen gegeben. Im Porträt-Kurs haben wir zum Beispiel mit dem Model Kristina von Time Models gearbeitet.

Bildrecht digital | Fotoschool Pfäffikon ZH

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